Über den Wolken – Fliegen mit Kindern unter 2 Jahren

von | 4 Dez 2020

Bei meinem Großen habe ich mir da vor fast 10 Jahren weniger Gedanken gemacht. Vielleicht lag es daran, dass ich jünger war, unbedachter, noch nicht so viel Erfahrung hatte oder ich war einfach zuversichtlicher, dass uns schon nichts passiert.

Aber immer wieder kommt in meinen Beratungen mit Familien mit Kleinkind das Thema Sicherheit im Flugzeug auf und speziell, wie fliege ich mit meinem Kind unter 2 Jahren. Einen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz hat das Kind weltweit nämlich nicht. Und wenn man ausnutzen möchte, dass sogenannte Infants (Kinder unter 2 Jahren) im Rahmen einer Pauschalreise kostenfrei und bei nur-Flug-Buchungen nur gegen eine kleine Gebühr mitreisen, bleibt einem nichts anderes übrig als das Kind auf den Schoß zu nehmen und mit einem Loop Belt (Schlaufengut, der am Gurt des Erwachsenen befestigt wird) zu sichern. In der aktuellen EU-Richtlinie steht, dass Infants „ordnungsgemäß durch einen zusätzlichen Schlaufengurt oder ein anderes Rückhaltesystem gesichert“ werden müssen. Doch dieser Schlaufengurt ist genau der kritische Punkt, denn vor Erlass dieser Richtlinie war er in Europa jahrelang verboten und ist es in den USA auch immer noch. Der Gurt verhindert, dass das Kind bei Turbulenzen durch das Flugzeug geschleudert wird, aber so auf dem Schoß des Erwachsenen festgeschnallt dient es für diesen als eine Art Airbag, wenn er bei starken Turbulenzen oder einer Vollbremsung nach vorne gedrückt wird. Der TÜV Rheinland hat hierzu einen Crashtest mit erschreckendem Ergebnis durchgeführt und rät, wie der ADAC, von der Nutzung des Loop Belts ab.

Ich muss zugeben, dass ich früher immer dachte, wenn wir abstürzen war es das sowieso und wie oft stürzt ein Flugzeug ab. Die Wahrscheinlichkeit mit dem Auto zu verunglücken ist viel viel größer… Ja, schwerwiegende Unfälle und Abstürze ereignen sich nur selten, ABER vergleichsweise häufig kommt es zu Notlandungen und Turbulenzen. Erwachsene sind dann mit dem vorhandenen Gurtsystem gesichert, laut TÜV Rheinland sind 90% der Flugzeugunglücke technisch überlebbar. Für Kleinkinder besteht diese Sicherung aber eben nicht wirklich und unter Umständen sind sie dadurch sogar wie im Test des TÜV gefährdet (das kommt natürlich immer auf die Stärke der Turbulenzen o.ä. an).

Wir hatten für diesen Herbst überlegt, den ersten Flug mit unserem Jüngsten (wird diesen Monat 2 Jahre alt) zu unternehmen und da wäre das Thema auch für uns wieder aktuell geworden. Da wir mit unserer Urlaubsplanung immer recht knapp sind (wäre ja auch zu einfach wenn die Fachfrau sich an ihre eigenen Ratschläge hält 🥴), kam uns Corona dazwischen und das Thema wurde vertagt. Schwanger mit Nummer drei und den ersten Flug mit gleich zwei kleinen Kindern im Visier, ist das Thema aber auch für uns wieder präsent.

Welche Alternative haben wir denn? Weil die Flugzeugsitze auf die Sicherheit von Erwachsenen ausgelegt sind, empfiehlt der TÜV Rheinland Kinder bis zu einer Körpergröße von 1,25 Meter – also bis etwa sechs Jahren – durch ein zusätzliches Rückhaltesystem im Flugzeug zu sichern. Das bedeutet konkret die Nutzung eines Kindersitzes (oder anderes geeigneten und zugelassenen Rückhaltesystem) und diese ist für Infants / Kinder unter 2 Jahren nur bei kostenpflichtiger Buchung eines eigenen Sitzplatzes möglich. Die Kosten für den Sitzplatz entsprechen dem Tarif für Kinder über 2 Jahren plus zusätzlicher Sitzplatzreservierung, da die Nutzung eines Kindersitzes nicht auf allen Plätzen möglich ist und angemeldet werden muss.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass nicht jeder Kindersitz für die Nutzung im Flugzeug geeignet und zugelassen ist. Er kann ja nur mit dem Beckengut befestigt werden. Einen ersten Hinweis liefert das Vorhandensein des Aufklebers „For use in Aircraft“ auf dem Sitz. Eine ausführliche und aktuelle Liste mit Sitzen (auch für Kinder über 2 Jahren), die für die Nutzung im Flugzeug zugelassen sind , findet man beim TÜV Rheinland. Zusätzlich muss der Sitz aber auch bei der jeweiligen Fluggesellschaft zugelassen sein, diese haben teilweise abweichende Richtlinien. Bei der Klärung der Nutzbarkeit und Anmeldung helfe ich meinen Familien selbstverständlich gerne!

Manche denken vielleicht, dass das dann eine ganz schöne Schlepperei ist, neben Kind und Kinderwagen auch noch einen sperrigen Kindersitz mitzuschleppen… Ja, es ist nicht wenig Gepäck, aber an den Flughäfen stehen ja Gepäckwagen bereit und wenn man z.B. einen Mietwagen bucht, hat man den Sitz hierfür direkt dabei und spart sich zusätzliche (teilweise recht hohe) Kosten für das Ausleihen desgleichen 😉

Wir sind gerade an unserer Urlaubsplanung für nächstes Jahr und werden auch dieses Thema familienintern nochmals ausführlich besprechen und das Für und Wider abwägen.

Ich spreche hier bewusst keine Empfehlung aus, sondern informiere über die Möglichkeiten, kläre auf und beantworte gerne alle Fragen, damit die Entscheidung letztlich von jeder Familie selbst getroffen werden kann.

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